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10.06.2009 - 18:50

Die französischen Verfassungshüter haben heute beschlossen, dass eine Sperre des Internetzugangs ohne richterliche Anordnung der Kommunikationsfreiheit widerspricht. Trotz exzessivem Lobbying gelten es also auch in Frankreich nach wie vor die Menschenrechte. Interessant oder vielmehr erschreckend ist dennoch, dass es überhaupt einer höchstgerichtlichen Entscheidung bedarf. Immerhin handelt es sich um ein Gesetz, dessen ausdrücklicher Inhalt die Aufhebung der Unschuldsvermutung sowie die Beweislastumkehr ist. Dies steht in klarem Widerspruch zur Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt wurde.

Décision n° 2009-580 DC du 10 juin 2009

 
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