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Als Stakeholder (engl.) wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses hat. Vor allem in betriebswirtschaftlicher Hinsicht wird der Begriff häufig verwendet. Im Marketing aber setzt sich langsam der Begriff „Anspruchsgruppen“ durch.
(Quelle: Wikipedia, Lizenz)
Ich seh’ das jetzt so:
Stakeholder != Steakholder
Vielen herzlichen Dank für diese Information!
Nicht zu vergessen der Steakmesser, der die berechtigten Interessen jedes mal neu nachmisst.
Und wenn so einer Inselurlaub macht, haben wir Stake Hawaii.